Fahrsimulatoren in der Fahrausbildung
Fahrsimulatoren in der Fahrausbildung
Seit dem 01. April 2021 haben Führerscheinanwärter die Möglichkeit, die Fahrerlaubnisprüfung der Führerscheinklasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren, ohne dass die Fahrerlaubnis auf das Führen solcher Fahrzeuge beschränkt wird. Mit diesem Vorstoß möchte das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur den Einsatz alternativer Antriebe und autonomer Fahrfunktion in der Fahrschule fördern.
Durch zehn zusätzliche Pflichtstunden im Schalt-Pkw, die mit der neuen Möglichkeit des Führerscheinerwerbs verbunden sind, könnte jedoch weiterer Druck auf die Budgets der Fahrschüler und Kapazitäten der Fahrschulbetriebe entstehen. Vor diesem Hintergrund analysiert das Institut für Automobilwirtschaft gemeinsam mit der MOVING International Road Safety Association, inwiefern der Einsatz von Fahrsimulatoren eine zusätzliche bzw. substituierende Option bei der Vermittlung von Schaltkompetenz in der Fahrausbildung darstellen kann.
Zusammenfassung
Fahrschüler, die von dieser Variante Gebrauch machen, haben nach der praktischen Grundausbildung mindestens zehn zusätzliche Fahrstunden mit einem Schaltfahrzeug zu absolvieren und müssen ihr Können in einer 15-minütige Testfahrt in der Fahrschule unter Beweis stellen. Branchenexperten begrüßen den grundsätzlichen Vorstoß, kritisieren jedoch, dass die Auflage zusätzlichen Druck auf die Budgets der Fahrschüler und die angespannten Kapazitäten der Fahrschulbetriebe ausübt. An dieser Stelle setzt die aktuelle IfA-Studie an. Es soll überprüft werden, inwiefern der Einsatz von Fahrsimulatoren eine zusätzliche bzw. substituierende Option bei der Vermittlung von Schaltkompetenz in der Fahrausbildung darstellen kann.